Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

Wir erbringen unsere Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Sie gelten, soweit der Vertragspartner Unternehmer ist, auch für alle künftigen Geschäfts-beziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personen-gesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Der Einbeziehung der AGB des Vertragspartners in das Vertragsverhältnis wird widersprochen. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.
Wir sind jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Vertragspartner hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Vertragspartner den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.


§ 2 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht durch uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer.


§ 3 Leistungsumfang

Wir behalten uns das Recht vor, unsere Leistungen zu erweitern, zu ändern und/oder Verbesserungen vorzunehmen, sofern diese dem Vertragspartner zumutbar oder aufgrund von Gesetzesänderungen erforderlich sind.
Soweit wir kostenlose Dienstleistungen erbringen, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche ergeben sich daraus für den Vertragspartner nicht.


§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Vertragspartners

Der Vertragspartner ist verpflichtet, unsere Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet, anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.
Verstößt der Vertragspartner gegen die in Absatz 1 genannten Pflichten, sind wir berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Hardware und die von ihm eingesetzten Systeme und Programme den aktuellen und marktüblichen Versionen ( Betriebssysteme: Microsoft oder Macintosh; Browser: Internetexplorer oder Netscape) entsprechen. Marktüblich sind die Versionen, die einen Marktanteil von mehr 10 % des deutschen Markts zum Zeitpunkt der Übergabe unserer Leistung an den Vertragspartner besitzen. Über Systemvoraussetzungen für die Nutzung unserer Dienste erteilen wir Auskunft.


§ 5 Nutzung durch Dritte

Eine direkte oder mittelbare Nutzung unserer Dienste durch Dritte ist nur nach unserer ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich hieraus kein Gewährleistungs- oder Schadensersatzanspruch.
Der Vertragspartner hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung unserer Dienste durch Dritte entstanden sind.


§ 6 Zahlungsbedingungen

Entgelte müssen spätestens am 15 Tage, gerechnet ab Ausstellungsdatum der Rechnung, dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.


§ 7 Haftungsbeschränkung, Ausschlussfrist

Schadenersatzansprüche gegen TORODESIGN aus Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht:
• wenn der Vertragspartner wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche geltend macht oder wir fahrlässig eine vertrags- wesentliche Pflicht verletzten. In diesem Fall ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
• im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
• im Falle der Produkthaftung
• wenn die Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Ist der Vertragspartner Unternehmer (s. § 1), ist unserer Haftung der Höhe nach auf das Auftragshonorar beschränkt. Gegenüber Unternehmern haften wir nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden.
TORODESIGN hat Leistungsstörungen aufgrund betrieblichen Streiks oder Aussperrung nicht zu vertreten.
Bei Ausfällen wegen eines außerhalb des Verantwortungsbereichs von TORODESIGN liegenden Störung erfolgt eine Rückvergütung von Entgelten nur dann, wenn sich der Ausfallzeitraum über mehr als zwei Werktage erstreckt.
Für eine Inkompatibilität der von uns bezogenen Programme mit installierten Pro-grammen des Vertragspartners und deren Folgen haften wir nicht.
Wird von uns Software gegen Entgelt zum Abruf bereitgehalten, ist unsere Haftung für Mängel der Software ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel wurde dem Vertrags-partner arglistig verschwiegen.
Ein Haftungsanspruch gegen TORODESIGN erlischt, wenn er nicht binnen zwei Monaten ab Ablehnung gerichtlich geltend gemacht wird.


§ 8 Versand

Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden (Versendungskauf). Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch unsere eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.
Bestellte Waren werden so schnell als möglich ausgeliefert. Liefertermine werden ungefähr angegeben, ein bestimmter Fixtermin wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn dieser wurde schriftlich zugesichert. Bei einem Fixtermin verpflichtet sich TORODESIGN die Sendung pünktlich unter Berücksichtigung der zu erwartenden Regellaufzeiten der Paketdienste/Spediteure an den Paketdienst oder Spediteur zu übergeben. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen sonst von TORODESIGN nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluß sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung von Lieferanten oder deren Unterlieferanten, bei Transportschwierigkeiten, Verzug der Zulieferer usw.


§ 9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

Gegen Ansprüche von TORODESIGN kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Vertragspartner steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu. Ist der Vertragspartner Unternehmer, steht ihm zudem ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen seiner unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zu.


§ 10 Gewährleistung

Für Mängel unserer Leistungen leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nach-besserung oder Neuherstellung.
Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern, wir die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Vertragspartner unzumutbar ist, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung (d. § 7) verlangen.
Haben wir die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten, ist der Vertragspartner nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
Garantien im Rechtssinne erhält der Vertragspartner durch uns nicht. Eine browserabhängige Abweichung des Layouts unserer Leistung gilt nicht als Mangel.
Farbabweichungen bei Digitaldruck, Textildruck und Offsetdruck sind produktionsbedingt und daher kein Mangel, es sei denn eine bestimmte Farbe wurde von uns schriftlich zugesagt und es liegt uns ein farbverbindlicher Proof bei der Herstellung der Druckerzeugnisse vor.
Ist der Kunde Kaufmann, so hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und uns unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. § 377 HGB gilt uneingeschränkt. Die Beschaffenheit der Ware gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 10 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort bei uns eingeht. Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche, zum Auftrag gehörenden Unterlagen, die nicht in unserem Besitz sind, zur Verfügung gestellt werden, anderenfalls ist eine unverzügliche Prüfung und Bearbeitung der Mängelrügen nicht gewährleistet.


§ 11 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt den Zugang zu unseren Leistungen zu sperren.


§ 12 Geheimhaltung, Datenschutz

Der Vertragspartner wird gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 3 Abs. 5 des Teledienstedatenschutzgesetzes darüber unterrichtet, dass sein Name und seine Anschrift gespeichert und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet und genutzt werden.
Soweit wir uns Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedienen, sind wir berechtigt, die Daten des Vertragspartners offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist. Wir stehen dafür ein, dass alle Personen, die von uns mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.


§ 13 Urheberrecht

Vorbehaltlich ausdrücklich anderer Vereinbarungen mit unseren Vertragspartnern verbleiben alle Urheberrechte an unseren Leistungen (u.a. die Verwertungs- und Veränderungsrechte) bei TORODESIGN.


§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus unseren Geschäftsbeziehungen mit unseren Vertragspartnern ist 94469 Deggendorf, Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Samstag 24.1.24 wegen Fortbildung geschlossen.

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